Neue Verordnung ab 02.11.2020
Liebe Mitglieder,
Corona hat uns weiterhin fest im Griff. Die Landesregierung hat einen neuen Erlass veröffentlicht (hier zu lesen).
Unter anderem betrifft es auch den Sport:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.Das bedeutet für uns, dass die Trainingseinheiten unseres Vereins bis zum 30.11.2020 in den Hallen und Sportanlagen entfallen.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Trainer, um zu erfahren, ob Online- Training angeboten wird.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage und Facebook- Seite.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Vorstand
Maccabi Düsseldorf
Einladung zur Mitgliederversammlung (ABGESAGT)
UPDATE am 11.11.2020!!!
Liebe Vereinsmitglieder,
vor dem Hintergrund der im November 2020 geltenden Einschränkungen aufgrund von COVID-19 Pandemie hat der Vorstand in der Sitzung am 02.11.2020 einstimmig beschlossen, die für den 22.11.2020 einberufene Mitgliederversammlung 2020
auf den Zeitraum Januar 2021 zu verschieben.
Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation sah sich der Vorstand zu dieser außerordentlichen Maßnahme gezwungen.
Der neue Termin der Mitgliederversammlung im Januar 2021 wird demnächst festgelegt und Sie werden eine entsprechende Einladung bekommen.
Mit sportlichem Gruß
Ihr Vorstand
TuS Maccabi Düsseldorf
Liebe Vereinsmitglieder,
lieber Gemeindevorstand,
lieber Gemeinderat,
wir laden Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2020 am Sonntag, den 22. November 2020 um 12 Uhr ins Albert-Einstein-Gymnasium (Theodorstraße 297, 40472 Düsseldorf) ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Kassenwarts
- Prüfungsbericht der Kassenprüfer
- Aussprache über die Berichte
- Entgegennahme und Genehmigung der Berichte über das vergangene Geschäftsjahr
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines Wahlleiters
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Beirates
- Wahl von Kassenprüfern
- Darstellung und Beschlussfassung über den neuen Haushaltsplan
- Satzungsänderung
- Beratung und Beschlussfassung vorliegender Anträge.
Anträge zur Jahresversammlung sind spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form mit Begründung dem Vorstand zuzuleiten.
Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen bitten wir Sie um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@maccabi-duesseldorf.de, wenn Sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Mit sportlichem Gruß
Ihr Vorstand vom TuS Maccabi Düsseldorf
Schöne Ferien!!!
In NRW haben soeben die Sommerferien begonnen. Der Vorstand möchte sich bei allen Mitgliedern bedanken, die in der Corona-Zeit unserem Verein treu geblieben sind.
In den Ferien bieten einige Abteilungen weiterhin Trainingseinheiten an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Trainer, ob Sie bzw. Ihr Kind in den Ferien trainieren können.
Wir wünschen den Kindern und Erwachsenen eine schöne Ferienzeit sowie gute Erholung.
Weitere Lockerungen in Corona-Krise
Die Möglichkeit eines geregelten Spielbetriebs in nicht-kontaktfreien Sportarten in der Corona-Krise ist derzeit noch nicht absehbar – die NRW-Landesregierung hat am Mittwoch, 27. Mai, aber weitere Lockerungen angekündigt:
Ab Samstag, 30. Mai, ist Kontaktsport für eine Personengruppe möglich, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen darf. Eine Gruppe von bis zu zehn Personen darf dann beispielsweise Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien betreiben, wenn die entsprechenden Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig vom 30. Mai bis 15. Juni) getroffen werden (zum Beispiel Rückverfolgbarkeit).
Das bedeutet: Die Spielform 5 gegen 5 mit Zweikämpfen und allem, was zum Fußball oder Basketball dazu gehört, ist auf dem Fußball-/ Bolzplatz also wieder möglich. Regulärer Spielbetrieb darf jedoch weiterhin nicht ausgeübt werden. In der Halle darf der nicht-kontaktfreies Sportart nur mit Mindestabstand von 1,5 Meter durchgeführt werden und kontaktfrei.
Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Ab dem 30.05.2020
- Ist auch nicht – kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen im Freien erlaubt
- Ist uneingeschränktes Training (auch Kontaktsport) im Leistungssport nicht nur an den Bundesstützpunkten, sondern auch an Landesleistungsstützpunkten mit besonderem Landesinteresse indoor und outdoor möglich
- Sind sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen im Freien erlaubt (Achtung: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich!)
- Sind im Freien bis zu 100 Zuschauer erlaubt
- Ist die Nutzung von Umkleiden und Duschen wieder erlaubt
- Gibt es weitere Regelungen für den Betrieb von Hallen- und Freibädern
- Sind in den Sommerferien Freizeiten für Kinder und Jugendliche möglich
Auf der Webseite des LandSportBundes NRW werden einige wichtige Fragen zu den weiteren Lockerungen im Sportbereich beantwortet.
Neuigkeiten in Corona- Krise
Gestern (am 06.05.2020) haben die Bundeskanzlerin und Landesminister in einer Telefonkonferenz darüber beraten, wie es in der Corona- Krise weitergehen soll. Unter anderem wurden folgende Themen behandelt: Präsenzunterricht an Schulen noch vor den Sommerferien, Besuche in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Sport in Vereinen und viele andere Themen – Bund und Länder haben weitere Öffnungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen.
Für unseren Verein ist von enormer Wichtigkeit zu erfahren, wie es insbesondere mit Breitensport weitergeht. Hier sind die Beschlüsse dazu:
der Sport- und Trainingsbetrieb ist auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum ab dem 7. Mai 2020 wieder erlaubt – unter Auflagen.
Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.
bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Ab 11. Mai: Eine Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wird wieder möglich.
Ab 30. Mai: Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus?from=mid2
Wir trainieren weiter!!
Trotz der Corona- Krise versuchen unsere Trainer die Kinder weiterhin fit zu halten. Unsere Sportakrobatiktrainerin Anna Rogalev führt regelmäßig mit ihren Kindern Home- Training durch.
44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder. Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020
Die Sport Minister Konferenz (SMK) hat auf ihrer Sitzung vom 28. April 2020 unter dem Titel “Wiederaufnahme von Sport – Stufenweiser Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb” hoffnungsgebende Beschlüsse gefasst und empfiehlt eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes ab dem 04. Mai 2020. Schwerpunkte des Beschlusses sind der Sport- und Freizeitbetrieb in Breiten- und Freizeitsport, der Trainingsbetrieb im Leistungssport, der Wettkampfbetrieb und der “Berufssport”. Hier sind einige Auszüge aus dem Beschluss:
a. Sport-und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport a.Der Sport-und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten-und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder pri-vaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Me-ter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt-und Mann-schaftssportarten ohneWettkampfsimulationenund -spiele,
- die Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der ge-meinsamenNutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen blei-ben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- die Nutzung von Gesellschafts-und sonstigen Gemeinschaftsräumen un-tersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,keine Zuschauer zugelassen werden.
b. Vor dem Hintergrundder unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzie-rung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sport-fachlichnicht für sinnvoll era
c. Der DOSB setzt mit denvon ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken ei-nen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlussesund die Grundlagefür die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifi-schen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sol-len die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Trainingunter strenger Einhaltung des hier vorgegebe-nen Rahmens umgesetzt werden kann.
Die komplette Fassung können Sie hier downloaden und lesen:
Die Sportstätten bleiben geschlossen
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Eltern,
bestimmt haben Sie gestern bzw. heute aus der Presse die Bund-Länder-Einigung zu Corona- Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Generell gilt, dass die Kontaktbeschränkungen weiter bis zum 03.05.2020 bestehen bleiben. Das bedeutet, dass auch die Sporträume bis zum 03.05.2020 weiter gesperrt bleiben. Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen. Vielen Dank!
Der Betrieb von Schulen soll insbesondere ab 04. Mai wieder schrittweise aufgenommen werden. Wir hoffen, dass dies auch für den Trainings- und Spielbetrieb der Sportvereine gelten wird. Wir werden uns diesbezüglich bei Ihnen wieder melden, sobald wir neue Informationen erhalten haben. Bleiben Sie bis dahin gesund!
Vorstand
Schreiben Maccabi Pesach Corona angepasst
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
Liebe Eltern,
per Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind bekanntlich sämtliche Sportangebote zunächst bis zum 19. April 2020 eingestellt worden. Auch bei Maccabi ruht somit bis zu diesem Zeitpunkt der komplette Sport-, Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb!
Ob es darüber hinaus zu einer Verlängerung dieser notwendigen Zwangspause kommt, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig können wir Ihnen aber versprechen, dass es nach Aufhebung dieser schmerzlichen Maßnahme in Ihrem Verein wieder mit frischem Schwung und höchster Motivation ganz schnell zurück auf die Spielfelder, Trainingshallen oder Freiluftanlagen geht. Denn unsere gemeinsame Freude an regelmäßiger und qualifiziert begleiteter Bewegung wird sich auch von Corona nicht aufhalten lassen!
Soweit es geht, versuchen wir in diesen Zeiten für Sie sportliche Angebote vorzuhalten. So bieten unsere Trainerinnen Anna Rogaleva und Mira Yeleussiziva (beide Sportakrobatik) sowie Anastasya Hänse (Do Jumps) Trainings online. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Trainerinnen direkt.
In der Hoffnung, dass sich die Situation spätestens bis zu den Sommerferien verbessert, möchten wir in diesem besonderen Jahr auch die Ferienzeit nutzen, um weiter sportlichen Aktivitäten nachzugehen. Des Weiteren planen wir die Eröffnung von neuen attraktiven Abteilungen, z. B. Tennis für Kinder.
Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben, wobei wir vor allem darauf hoffen, dass Sie uns in einer solchen Ausnahmesituation die Treue halten und unserem Verein als Mitglieder erhalten bleiben. Auch wenn wir Ihnen aus den geschilderten Gründen einige Wochen lang keine Kursteilnahme ermöglichen und keinen Sportraum zur Verfügung stellen können, sollten wir diese schwierige Phase als solidarische Gemeinschaft überstehen. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir dank Ihrer unverändert fließenden Beiträge die verschiedenen ganzjährig laufenden Kosten (von Miete und Personal bis zu den Versicherungen) decken können.
Kurzum: Sie haben nicht ohne Grund – teilweise erst seit einigen Monaten, teilweise schon seit Jahrzehnten – unseren Verein als Ihre sportliche Heimat ausgewählt. Lassen Sie uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Ihrer Mitgliedschaft setzen Sie das richtige Zeichen, diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche garantiert zurückzahlen.
Gleichzeitig möchten wir betonen, dass Teilnahme an Aktivitäten von Maccabi keinesfalls an fehlendem Geld scheitern darf! Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Umstände sind wir in einzelnen Härtefällen selbstverständlich bereit, entgegenzukommen und ein Teil der Mitgliedsbeiträge 2020 zu erstatten. Schreiben Sie an info@maccabi-duesseldorf.de, falls Ihre wirtschaftliche Lage durch die Corona – Pandemie sich nachweislich stark verschlechtert hat.
Bald feiern unsere jüdische Mitglieder Pessach und unsere christliche Mitglieder Ostern. Diese Feiertage haben jeweils unterschiedlichen Hintergrund aber dennoch etwas gemeinsam – die Hoffnung. In diesem Sinne hoffen wir und wünschen uns allen baldige Rückkehr zur „Normalität“, unseren sportlichen Angeboten und viel Gesundheit!
Chag Pesach Kosher VeSameach, frohe Ostern und MACCABI CHAI!
Vorstand